AGB / Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer*innen am Projekt „Art up! Crossover Creation“ verpflichten sich zur verbindlichen Teilnahme am Projekt und allen vorgesehenen Modulen. Eine Teilnahme an einzelnen Modulen ist nicht möglich. Die entsprechenden Regelungen sind im Vertrag enthalten. Der Vertrag ist beiderseits bindend.
Das Projekt „Art up! Crossover Creation” wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus dem Programm Qualifizierung in der Kulturwirtschaft (KuWiQ) der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Daher ist die Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare des ESF wie Teilnehmerinnenerfassung, Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Angaben, Anmeldeliste und Teilnahmeliste Voraussetzung für eine Teilnahme am Projekt.
Weitere Voraussetzungen sind die Teilnahme an einer schriftlichen Kompetenzfeststellung bei Projekteintritt und –austritt und die Beteiligung an zwei Verbleibserfassungen (4 Wochen und 6 Monate nach Projektaustritt).
Um eine wertschätzende und geschützte Arbeitsatmosphäre herzustellen und einzuhalten, verpflichten sich die Teilnehmer*innen zu einem Commitment und unterzeichnen es. Weiterhin unterzeichnet der/die Teilnehmer*in eine Datenschutzerklärung.
Kosten
Der Eigenanteil für die Teilnahme am Projekt „Art up! Crossover Creation“ beträgt 297,50 Euro, für Leistungsempfängerinnen nach ALG 119 Euro, jeweils inkl. MwSt.
Das Projekt „Art up! Crossover Creation” wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus dem Programm Qualifizierung in der Kulturwirtschaft (KuWiQ) der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.